Webshop-Pflichten: Was du jetzt ändern musst?
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Webshop-Pflichten: Was du jetzt ändern musst?

Am Sonntag, 27. September, ändert sich in jedem österreichischen Webshop, der Waren an Privatkunden verkauft, etwas – hast du es schon am Radar? Kurz gesagt: Die neuen Informationspflichten verlangen einen einheitlichen EU-Hinweis zur Gewährleistung, bei manchen Produkten ein Garantie-Label und ab 1. Oktober einen Widerrufsbutton. Ich zeige dir, was bis zum Wochenende erledigt sein muss, wie du es technisch umsetzt und wo die typischen Stolperfallen liegen.

Was muss ich in meinem Onlineshop 2026 ändern?

Ab 27. September 2026 muss in deinem Onlineshop ein EU-weit einheitlicher Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung stehen. Gibt ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die ganze Ware, ohne Aufschlag für die Kundschaft, und liefert er dir diese Infos, kommt das Garantie-Label „GARAN“ dazu.

Klingt nach Juristendeutsch? Ist es nicht. Die Gewährleistung ist das gesetzliche Sicherheitsnetz deiner Kundschaft, wenn die Ware kaputt ankommt – mindestens zwei Jahre. Die Herstellergarantie ist ein freiwilliges Extra-Versprechen obendrauf. Der neue Hinweis soll genau diesen Unterschied sichtbar machen. Die Regeln stehen im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, also dem Gesetz für Käufe ohne persönlichen Kontakt.

Person bezahlt im Onlineshop mit Kreditkarte am Laptop – neue Informationspflichten im Webshop

Wo muss der Hinweis im Shop sichtbar sein – und ab wann braucht es den Widerrufsbutton?

Der Gewährleistungshinweis gehört farbig und gut sichtbar auf die Website, am besten in den Fußbereich, und zusätzlich in die Bestellbestätigung per E-Mail. Das Garantie-Label steht direkt beim Produkt, im Checkout und ebenfalls in der Bestätigungsmail. Den Widerrufsbutton brauchst du für alle Bestellungen über deinen Webshop oder deine App.

Wichtig: Beide Grafiken – die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung, oft einfach Gewährleistungslabel genannt, und das Garantie-Label – sind fix vorgegeben. Du lädst sie herunter und baust sie ein – verändern darfst du am Hinweis gar nichts, beim Label nur Garantiedauer, Hersteller und Modell. Die offiziellen Dateien in allen EU-Sprachen findest du als Download bei der EU-Kommission. Bietest du deinen Shop auch auf Englisch an? Dann brauchst du den Hinweis in beiden Sprachen.

Welche weiteren Angaben kommen zu Reparatur, Software-Updates und Lieferung dazu?

Zusätzlich informierst du vor dem Kauf über umweltfreundliche Liefermöglichkeiten, sofern du welche anbietest. Hat dir der Hersteller die Angaben geliefert, nennst du außerdem, wie lange es Software-Updates gibt und wie gut sich das Produkt reparieren lässt, etwa ob Ersatzteile und Reparaturanleitungen verfügbar sind.

Die gute Nachricht: Du musst keine grünen Versandarten erfinden und nicht jedem Hersteller hinterherlaufen. Nur was du hast bzw. was du bekommst, gehört in den Shop. Trotzdem mein Rat: Frag bei deinen wichtigsten Lieferanten nach. Eine lange Garantie ist ein Verkaufsargument, das du nicht verschenken solltest.

Was muss bis zum Wochenende erledigt sein – und was hat noch Zeit?

Ab Sonntag, 27. September, muss vor allem der Gewährleistungshinweis im Shop stehen, ab Donnerstag, 1. Oktober, der Widerrufsbutton. Alles andere kannst du Schritt für Schritt nachziehen. So würde ich die Woche einteilen:

Bis wann? Was? Wo im Shop?
Spätestens Samstag, 26. September Gewährleistungshinweis einbauen Fußbereich jeder Seite und Bestellbestätigung
Spätestens Samstag, 26. September Garantie-Label für Produkte, zu denen du Herstellerangaben hast Produktseite, Checkout, Bestellbestätigung
Spätestens Samstag, 26. September Umweltfreundliche Versandoptionen nennen (falls vorhanden) Liefer- und Zahlungsbedingungen
Spätestens Mittwoch, 30. September Widerrufsbutton samt automatischer Eingangsbestätigung Gut sichtbar im Shop, auch für Gastbestellungen
Spätestens Mittwoch, 30. September Rücktrittsbelehrung um den Button ergänzen AGB bzw. Seite zum Rücktrittsrecht
Danach laufend Bei Lieferanten Garantie-, Update- und Reparaturangaben nachfragen und ergänzen Produktdaten

Meine Empfehlung: Das Garantie-Label darf online als kleines Symbol erscheinen, das sich erst beim Klick oder Antippen ganz öffnet. Das spart Platz, wird aber leicht übersehen – zeig das Label auf der Produktseite deshalb lieber in voller Größe, denn eine lange Garantie verkauft mit.

Wie baust du den Widerrufsbutton richtig?

Der Widerrufsbutton ist eine Art „Rückgabe-Knopf“: Deine Kundschaft widerruft den Kauf direkt im Shop, so einfach, wie sie bestellt hat. Die WKO beschreibt in ihrem Ratgeber zum Widerrufsbutton den Ablauf. Vereinfacht sind es vier Schritte:

  1. Ein gut lesbarer Button mit „Vertrag widerrufen“ führt zu einem kurzen Formular.
  2. Die Kundschaft gibt Name, Bestellung und E-Mail-Adresse an.
  3. Ein zweiter Button „Widerruf bestätigen“ schickt die Erklärung ab.
  4. Du schickst sofort eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit – am einfachsten automatisch per E-Mail.

Stolperfalle Gastbestellung

Lässt dein Shop auch ohne Kundenkonto bestellen? Dann wird es besonders wichtig: Die WKO stellt klar, dass der Button nicht erst nach einem Login auftauchen darf. Wer schon eingeloggt ist, soll sich dafür aber nicht noch einmal ausweisen müssen. Ein Link im Fußbereich zu einem Formular, das nur Bestellnummer und E-Mail-Adresse abfragt, ist eine einfache Lösung – auch für Gäste.

Stolperfalle E-Mail

Die Eingangsbestätigung muss „unverzüglich“ kommen. Mach das nicht händisch. Richte eine automatische E-Mail ein und teste sie mit einer echten Bestellung. Landet sie im Spam-Ordner? Dann prüf die Absender-Einstellungen deines Shops.

Der Button muss die ganzen 14 Tage Rücktrittsfrist erreichbar sein. Und vergiss die Rücktrittsbelehrung nicht – das ist der Text, der deiner Kundschaft ihr 14-Tage-Rücktrittsrecht erklärt. Dort ergänzt du einen Satz zum neuen Button.

Häufiger Irrtum: „Mit dem Button fällt das Muster-Widerrufsformular weg.“ Das stimmt nicht – die ausfüllbare Vorlage für den Rücktritt bleibt Pflicht.

Shopify, WooCommerce & Co.: Was bringt dein Shopsystem mit?

Für die großen Shopsysteme gibt es bereits Lösungen, aber nicht alles läuft auf Knopfdruck. Prüf deshalb jetzt, was dein System kann:

  • Shopify: Die Shopify-Hilfe zum EU-Widerrufsrecht erklärt, wie du die Widerrufsfunktion mit den eingebauten Rückgabe- und Stornoregeln einrichtest. Wer Managed Markets nutzt, also den Shopify-Service, bei dem ein Partner den Verkauf ins Ausland samt Steuern und Zöllen für dich abwickelt, bekommt passende Storno- und Rückgaberegeln für diese Bestellungen automatisch. Alle anderen stellen das selbst ein.
  • WooCommerce (WordPress): Im offiziellen WordPress-Plugin-Verzeichnis gibt es inzwischen mehrere Erweiterungen für den Widerrufsbutton, teils mit Gast-Formular und automatischer Eingangsbestätigung.
  • Andere Systeme: Frag bei deinem Anbieter nach, ob ein Update kommt – und bis wann.

Meine Meinung: Ein Plugin ist der schnellste Weg, aber installier nicht blind das erstbeste. Einige dieser Erweiterungen sind noch sehr jung und kaum verbreitet. Teste Formular, Gastbestellung und E-Mail, bevor du dich darauf verlässt.

Verkaufst du auch nach Deutschland? Dann bist du spät dran

In Deutschland gilt der Widerrufsbutton bereits seit 19. Juni 2026. Die WKO weist darauf hin, dass Onlinehändler, die auch nach Deutschland verkaufen, das schon jetzt beachten müssen. Manche Infoseiten nennen den 19. Juni auch als Termin für Österreich – für Österreich stimmt das nicht. Für Österreich gilt der 1. Oktober.

Achtung: Wenn du auch an Kundschaft in Deutschland verkaufst, prüf mit deiner Rechtsberatung, welche Regeln dort für deinen Shop gelten. Den Button zu bauen zahlt sich in diesem Fall doppelt aus: Er ist ohnehin für beide Länder nötig.

Button und Label für alle: Denk an die Barrierefreiheit

Ein Button, den nicht alle bedienen können, hilft nur halb. Webshops für Privatkunden müssen seit 28. Juni 2025 barrierefrei sein, Kleinstunternehmen sind ausgenommen – also sehr kleine Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten, die auch beim Jahresumsatz oder bei der Bilanzsumme unter einer gesetzlichen Grenze bleiben. Mehr dazu liest du in meinem Beitrag zur Barrierefreiheit von Websites.

Für die neuen Elemente heißt das in der Praxis: Button und Formular müssen mit der Tastatur bedienbar sein, also ohne Maus. Das Label braucht einen Alternativtext, damit Vorleseprogramme es ansagen können. Und wenn du das Label als kleines Symbol zeigst, muss es sich auch per Tastatur öffnen lassen. Test gefällig? Klick in deinen Shop und navigier nur mit der Tab-Taste bis zum Widerrufsbutton.

Gilt das auch für B2B-Shops?

Nein, die neuen Pflichten betreffen grundsätzlich nur Verkäufe an Privatkunden, nicht reine B2B-Shops, also Shops nur für Firmenkunden. Heikel wird es, wenn dein B2B-Shop Privatkunden nicht wirksam ausschließt. Ein Satz „Nur für Unternehmen“ reicht nicht. Die WKO Niederösterreich nennt als Maßnahmen etwa eine Pflicht-Bestätigung der Unternehmereigenschaft im Checkout oder ein Pflichtfeld für die UID-Nummer, also die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deines Kunden. Fehlt das, gilt dein Shop als offen für Privatkunden – mit allen Pflichten und einem echten Abmahnrisiko.

Was passiert, wenn du nichts tust?

Wer Informationspflichten verletzt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Zusätzlich können Mitbewerber und der Verein für Konsumenteninformation auf Unterlassung klagen, also vor Gericht verlangen, dass du den Fehler abstellst. Und fehlt die Belehrung über das Rücktrittsrecht oder ist sie falsch, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Deine Kundschaft kann dann also ein Jahr später noch zurücktreten. Das willst du nicht.

Mein Tipp: Mach heute noch den Handy-Test. Öffne eine Produktseite, geh bis zum Checkout und such Hinweis, Label und Widerrufsbutton. Findest du nicht alles in wenigen Sekunden, findet es deine Kundschaft auch nicht.

Dein nächster Schritt: der Shop-Check noch diese Woche

Nimm dir diese Woche eine Stunde und geh die Tabelle oben Zeile für Zeile durch: Fußbereich, Produktseiten, Checkout, Bestellmail, Rücktrittsbelehrung. Das Meiste ist Einbauen und Testen, keine Raketenwissenschaft. Wenn du schon am Handy testest, schau auch gleich, wie schnell dein Shop lädt – dabei hilft dir die Ladezeit-Optimierung für Websites und Shops. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – bei Detailfragen hilft dir die WKO weiter.

Keine Zeit oder keine Lust auf Technik? Ich baue Hinweis, Label und Widerrufsbutton in deinen Onlineshop ein – sauber, am Handy getestet und barrierearm. Schick mir deine Projektanfrage und ich melde mich bei dir.

Häufige Fragen zu den neuen Informationspflichten im Webshop

Darf ich den Gewährleistungshinweis an das Design meines Shops anpassen?

Nein, der Gewährleistungshinweis darf nicht verändert werden. Die EU gibt Text, Aufbau und Farben fix vor. Du entscheidest nur, wo er im Shop steht – gut sichtbar und farbig muss er sein.

Reicht es, den Widerrufsbutton nur im Kundenkonto einzubauen?

Nein, nur im Kundenkonto reicht nicht. Der Button darf nicht erst nach einem Login erscheinen – sonst finden ihn vor allem Gäste ohne Konto nicht. Ein Link im Fußbereich zu einem Formular mit Bestellnummer und E-Mail-Adresse ist die einfachste Lösung.

Gilt der Widerrufsbutton auch für Käufe in meiner App?

Ja, der Widerrufsbutton gilt auch für Apps und Online-Plattformen. Betroffen sind alle Käufe, die ohne persönlichen Kontakt über eine Online-Oberfläche abgeschlossen werden. Reine Bestellungen per Telefon oder E-Mail sind ausgenommen.

Was mache ich, wenn der Hersteller mir keine Garantie-Angaben liefert?

Ohne Angaben vom Hersteller musst du kein Garantie-Label zeigen. Du bist nicht verpflichtet, dir diese Infos selbst zu beschaffen. Nachfragen zahlt sich trotzdem aus, weil eine lange Garantie ein gutes Verkaufsargument ist.

Muss der Gewährleistungshinweis auch in der Bestellbestätigung stehen?

Ja, der Gewährleistungshinweis gehört auch in die Bestellbestätigung per E-Mail. Am einfachsten baust du die Grafik einmal in die E-Mail-Vorlage deines Shops ein. Dann ist sie bei jeder Bestellung automatisch dabei.

Wie lange muss der Widerrufsbutton nach dem Kauf erreichbar sein?

Der Widerrufsbutton muss während der gesamten 14-tägigen Rücktrittsfrist erreichbar sein. Entscheidend ist, dass die Kundschaft den Widerruf vor Ablauf der Frist abschickt. Nimm den Button deshalb nicht vorzeitig aus dem Shop.

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