KI-Kennzeichnung auf der Website: Was seit 2. August Pflicht ist
Seit 2. August 2026 gilt mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte – und viele Unternehmer glauben jetzt, sie müssten auf ihrer Website jeden Text und jedes Bild mit einem KI-Stempel versehen. Das stimmt nicht: Kennzeichnen musst du vor allem täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen sowie ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen, und dein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben. Ich zeige dir, was auf deiner Firmenwebsite wirklich betroffen ist, wie eine saubere Kennzeichnung aussieht und was du dir sparen kannst.
Muss ich KI-Texte und KI-Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
Nein, nicht grundsätzlich: Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte gibt es nicht. Kennzeichnen musst du KI-Bilder, -Videos und -Tonaufnahmen, die täuschend echt wirken, also sogenannte Deepfakes. Dazu kommen KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Ein Chatbot braucht einen klaren KI-Hinweis.
Ein Deepfake ist ein mit KI erzeugtes oder verändertes Bild, Video oder Tonstück, das echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und für echt gehalten werden kann. Das KI-Foto einer Handwerkerin, die es gar nicht gibt, vor deiner echten Werkstatt? Genau so ein Fall. Die WKO fasst in ihrem Beitrag zur Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte zusammen, dass Inhalte, die nicht täuschend echt sind, keine Kennzeichnung brauchen.
Häufiger Irrtum: „Ab jetzt muss unter jedem Blogartikel stehen, dass ChatGPT mitgeholfen hat.“ Das ist übertrieben. Einen KI-Text, den du selbst gelesen, geprüft und freigegeben hast, musst du nicht kennzeichnen.

Welche Ausnahmen gibt es bei der KI-Kennzeichnungspflicht?
Die wichtigste Ausnahme betrifft Texte: Prüft ein Mensch den KI-Text und übernimmt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnung. Keine Kennzeichnung brauchen außerdem Inhalte, die nicht täuschend echt wirken, und KI, die du nur intern im Betrieb nutzt. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken reicht ein dezenter Hinweis.
Redaktionelle Verantwortung heißt im Alltag: Eine Person in deinem Betrieb liest den Text vor der Veröffentlichung, korrigiert ihn und steht dafür gerade. Die KI-Servicestelle der RTR beschreibt die Transparenzpflichten und ihre Ausnahmen ausführlich, auch für den Chatbot: Ist für gut informierte Nutzer ohnehin offensichtlich, dass sie mit einer KI sprechen, braucht es keinen eigenen Hinweis. Darauf würde ich mich auf einer Firmenwebsite aber nicht verlassen.
Mein Tipp: Schreib dir in zwei Sätzen auf, wer in deinem Betrieb KI-Texte prüft und freigibt. So kannst du im Zweifel zeigen, dass deine Texte unter die Ausnahme für geprüfte Inhalte fallen.
Wie sieht eine richtige KI-Kennzeichnung aus – auch beim Chatbot?
Eine richtige KI-Kennzeichnung ist klar, eindeutig und spätestens beim ersten Kontakt sichtbar. Beim Chatbot bedeutet das: Schon die erste Nachricht sagt, dass hier eine KI antwortet. Bei einem täuschend echten KI-Bild gehört ein gut lesbarer Hinweis wie „KI-generiertes Bild“ direkt unter oder auf das Bild, nicht versteckt ins Impressum.
Für den Chatbot funktioniert eine Begrüßung wie diese: „Hallo! Ich bin ein KI-Assistent und beantworte deine Fragen automatisch. Für eine persönliche Beratung nutz bitte das Kontaktformular.“ Für einen ungeprüften KI-Text schlägt die WKO einen einfachen Satz vor: „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“ Ein fixes Symbol oder Logo schreibt das Gesetz nicht vor.
Meine Empfehlung: Setz den KI-Hinweis beim Bild als echte Bildunterschrift in Textform und nicht nur als kleines Symbol. Ein Symbol spart Platz, aber viele Besucher übersehen es, und ohne Alternativtext, also die kurze Bildbeschreibung im Hintergrund, kann ein Screenreader – das Vorleseprogramm für blinde Menschen – es nicht vorlesen.
Was ist bis wann zu tun? Deine Prioritäten ab heute
Deine Pflichten als Website-Betreiber, also vor allem die Kennzeichnung täuschend echter KI-Inhalte, gelten seit 2. August 2026 ohne Schonfrist. Den KI-Hinweis im Chatbot muss rechtlich der Anbieter des Chat-Tools einbauen. Prüf trotzdem sofort, ob er auf deiner Website wirklich erscheint. Diese Tabelle zeigt dir die Reihenfolge:
| Aufgabe | Wer ist zuständig? | Bis wann? |
|---|---|---|
| KI-Hinweis im Chatbot | Anbieter des Chat-Tools – prüfen und in den Einstellungen aktivieren: du | sofort – gilt bereits seit 2. August 2026 |
| Täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen kennzeichnen | du | sofort – gilt bereits seit 2. August 2026 |
| Freigabe von KI-Texten festlegen | du | bis Sonntag, 27. September 2026, damit die Ausnahme für geprüfte Texte greift |
| Maschinenlesbare Markierung in KI-Dateien | Anbieter des KI-Tools | für Tools, die schon vor August am Markt waren: bis 2. Dezember 2026 |
| Formulierungen verfeinern, Leitlinien der EU-Kommission lesen | du | kannst du danach in Ruhe nachziehen |
Wer muss was tun: das KI-Tool oder du?
Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. Anbieter sind die Firmen hinter den KI-Tools, also etwa hinter Bild- oder Textgeneratoren. Betreiber bist du, sobald du so ein Tool im Betrieb einsetzt.
Die Anbieter müssen ihre Chatbots so bauen, dass Besucher erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Baust du einen Chatbot selbst und setzt ihn unter deinem Namen ein, giltst du selbst als Anbieter. Außerdem müssen die Anbieter dafür sorgen, dass KI-Inhalte maschinenlesbar markiert sind. Maschinenlesbar heißt: Die Markierung steckt als unsichtbares Etikett in der Datei, das Software auslesen kann, du selbst siehst davon nichts. Genau diese Pflicht wurde durch das EU-Vereinfachungspaket „Digital Omnibus“ für Tools, die schon vor dem 2. August 2026 angeboten wurden, bis 2. Dezember 2026 verschoben. Die Kanzlei Morgan Lewis erklärt in ihrer Übersicht zu den Transparenzregeln seit 2. August, dass die Pflichten für Betreiber keinen Aufschub bekommen haben.
Was heißt das für dich? Die sichtbare Kennzeichnung täuschend echter Bilder, Videos und Stimmen sowie ungeprüfter Texte ist deine Aufgabe, und zwar schon jetzt. Die unsichtbare Markierung in der Datei und den Chatbot-Hinweis muss das Tool liefern – kontrollieren solltest du beides.
Gut zu wissen: Der KI-Hinweis muss auch barrierefrei sein, das steht ausdrücklich im Gesetz. Ein Hinweis nur als Grafik ohne Alternativtext reicht also nicht. Wie du deine Website generell zugänglich machst, liest du im Beitrag zur Barrierefreiheit von Websites in der EU.
So prüfst du deine Website in 15 Minuten
Mit diesen sechs Schritten findest du heute noch heraus, ob auf deiner Website etwas fehlt.
- Chatbot testen: Öffne deine Website am Handy und starte den Chat. Steht in der ersten Nachricht klar, dass eine KI antwortet? Wenn nicht, ändere die Begrüßung in den Einstellungen deines Chat-Tools.
- Bilder durchgehen: Klick dich durch Startseite, Leistungsseiten und Blog. Markiere jedes KI-Bild, das echte Menschen, Räume oder Ereignisse zeigt.
- Echtheits-Frage stellen: Würde ein Besucher das markierte Bild für ein echtes Foto halten? Wenn ja, bekommt es eine sichtbare Bildunterschrift „KI-generiertes Bild“.
- Videos und Stimmen prüfen: Nutzt du eine KI-Stimme oder einen KI-Avatar in einem Video, kennzeichne das im Video selbst und im Text daneben.
- Texte zuordnen: Liste auf, welche Texte automatisch ohne Kontrolle online gehen, etwa News-Feeds. Die bekommen einen Hinweis oder künftig eine menschliche Freigabe.
- Metadaten behalten: Metadaten sind so etwas wie der Beipackzettel einer Bilddatei: unsichtbare Angaben zu Herkunft, Kamera oder KI-Tool. Prüf, ob dein Bildoptimierungs-Plugin beim Komprimieren alle Metadaten entfernt. Wenn ja, stell es so ein, dass Herkunftsangaben in KI-Bildern erhalten bleiben.
Was du dir sparen kannst – und wo es heikel wird
Sparen kannst du dir Kennzeichnungen für Texte, die du selbst geprüft hast, für KI-Hilfe beim Formulieren von E-Mails und für klar erkennbare Illustrationen. Auch einen pauschalen KI-Hinweis im Footer brauchst du nicht. Er hilft niemandem, weil er beim einzelnen Bild nicht sichtbar ist.
Heikel wird es bei KI-Bildern, die echte Menschen zeigen oder so wirken, etwa ein angebliches Teamfoto, eine erfundene Kundin mit Zitat oder ein „Vorher-Nachher“-Bild. Hier brauchst du nicht nur eine Kennzeichnung, hier leidet auch das Vertrauen deiner Kundschaft. Meine Meinung: Zeig auf der Team-Seite und bei Referenzen nur echte Fotos. Das wirkt glaubwürdiger als jedes perfekte KI-Bild.
Eine Sache hat mit der KI-Kennzeichnung übrigens nichts zu tun: das Urheberrecht. Ob du ein Bild überhaupt verwenden darfst, ist eine eigene Frage. Die Grundlagen dazu findest du im Beitrag Bildrechte online: Die wichtigsten Fakten.
Und die Folgen? Verstöße gegen die Transparenzregeln können laut den EU-Regeln mit Geldbußen geahndet werden, bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt dabei der jeweils niedrigere Betrag. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung: Für deinen konkreten Fall sind die KI-Servicestelle der RTR, deine Wirtschaftskammer oder eine Anwältin die richtigen Stellen.
Dein nächster Schritt: Chatbot heute, Bilder bis Sonntag
Fang mit dem Chatbot an, das ist meist in wenigen Minuten erledigt. Danach gehst du deine Bilder durch und legst fest, wer KI-Texte freigibt. Wenn du dabei merkst, dass deine Website ohnehin ein Update braucht, zahlt es sich aus, Kennzeichnung, Barrierefreiheit und Bildauswahl in einem Durchgang zu lösen.
Genau das mache ich beim Webdesign für Betriebe in Wien und Niederösterreich: klare Hinweise, echte Bilder, saubere Technik. Und wenn du willst, dass KI-Suchen deine Inhalte als vertrauenswürdige Quelle nennen, hilft dir meine GEO-Agentur für KI-Sichtbarkeit. GEO steht für die Optimierung deiner Inhalte für KI-Antworten. Schick mir deine Projektanfrage, und ich schau mir deine Website an.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung auf der Website
Muss ich KI-übersetzte Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Nein, wenn du die Übersetzung prüfst und dafür die Verantwortung übernimmst. Für KI-Texte gilt die Ausnahme für menschlich geprüfte Inhalte. Lass die Übersetzung am besten von jemandem lesen, der die Sprache gut kann, denn falsche Übersetzungen schaden dir mehr als jede fehlende Kennzeichnung.
Muss ich eine KI-Stimme in einem Video auf meiner Website kennzeichnen?
Ja, wenn die KI-Stimme wie eine bestimmte, real existierende Person klingt, also eine Stimmenimitation ist. Solche Stimmen zählen wie täuschend echte Bilder und Videos zu den Inhalten, die offengelegt werden müssen. Am einfachsten ist ein kurzer Hinweis im Video und im Text daneben.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch für Social-Media-Beiträge meines Betriebs?
Ja, die Regeln hängen am Inhalt, nicht an deiner Website. Ein täuschend echtes KI-Bild braucht auf Instagram oder Facebook genauso einen Hinweis wie auf deiner Website. Einen KI-Text im Posting, den du selbst geprüft und freigegeben hast, musst du dagegen auch dort nicht kennzeichnen.
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen, die klar als Illustration erkennbar sind?
Nein, Illustrationen, Grafiken oder Bilder im Comic-Stil täuschen niemanden und brauchen keine Kennzeichnung. Entscheidend ist, ob ein Besucher das Bild für ein echtes Foto halten könnte. Im Zweifel setzt du den Hinweis trotzdem, er braucht nur eine Zeile.
Was passiert, wenn ich die KI-Kennzeichnung bisher vergessen habe?
Hol die KI-Kennzeichnung jetzt nach, denn die Pflicht gilt bereits seit 2. August 2026. Das Gesetz sieht für Verstöße gegen die Transparenzregeln Geldbußen vor, für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag. Mit dem 15-Minuten-Check oben schließt du die wichtigsten Lücken schnell.
Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft zu meinem Fall?
Eine verbindliche Auskunft zu deinem Fall bekommst du bei einer Anwältin oder einem Anwalt. Erste Orientierung bieten die KI-Servicestelle der RTR und die Wirtschaftskammer, die beide Informationen zu den Transparenzregeln veröffentlicht haben. Bereite dafür eine Liste deiner KI-Tools und der betroffenen Inhalte vor.