AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Sehr geehrte Geschäftsfreunde,

wir haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden: ABG) als verbindliche Ordnung unter Beachtung der Gesetze erlassen, um unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen von vorne herein so angenehm und einvernehmlich wie möglich, streitvermeidend und auf beiderseitige Rechte und Pflichten achtend, erlassen.

Bitte unterfertigen Sie diese AGB spätestens zum Zeitpunkt der Annahme unseres Anbots zum Zeichen Ihrer Anerkennung und zur Zustimmung und zur Geltung als zusätzliche Basis unserer Zusammenarbeit und haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die AGB mitunter in möglicherweise unhöflicher juristischer Fachsprache abgefasst sind.

Wir danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen, bitten Sie, Ihre Rechte, aber auch Ihre Verpflichtungen, wie in der dargelegten AGB, genau zu erfüllen und haben unsererseits nachdrücklich die Absicht, sich Ihres Vertrauens durch unsere Leistung für würdig zu erweisen.

1. Geltungsbereich
Die Firma Jürgen Winkler – WIN Media (im folgenden „WIN Media“ genannt) schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Beauftragung gültigen Fassung sowie auf Grundlage ihrer schriftlichen Angebote und Preislisten in der jeweils gültigen Fassung. WIN Media ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventueller Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen binnen 14 Tagen schriftlich zu widersprechen, andernfalls gelten sie als genehmigt. Ist der Kunde Konsument steht im eine vierwöchige Widerspruchsfrist zur Verfügung. Ab Gültigkeit der geänderten Fassung der AGB gilt die neue Fassung auch für alle bereits abgeschlossenen/noch laufenden Verträge.

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von WIN Media schriftlich bestätigt wurden. Ansonsten widerspricht WIN Media der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen wie AGB oder Vertragsklauseln des Kunden ausdrücklich. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.

Tritt der Kunde durch Nutzung der Website in Geschäftsbeziehung mit WIN Media, anerkennt er die AGB als Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der WIN Media durch Anklicken in das die AGB akzeptierende Feld bzw. das Ausfüllen des Auftrages.

Die AGB liegen nur in deutscher Sprache vor. Der Vertragsabschluss ist nur in deutscher Sprache möglich. Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte, die der Kunde mit WIN Media abschließt. Die jeweils gültigen Bedingungen können unter www.win-media.at/agb abgerufen werden.

Der Kunde ist „Verbraucher/Konsument“ soweit der Zweck der bestellten Lieferung/Leistung nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die AGB sind sowohl für Geschäfts-/Rechtsbeziehungen zwischen WIN Media und Unternehmern anwendbar (B2B), sind aber auch bei Geschäfts-/Rechtsbeziehungen zwischen WIN Media und Verbraucher/Konsument gültig (B2C). Bei Verbrauchergeschäften gelten die AGB unter Anwendung der zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

Für die Gestaltung von Facebook-Auftritten/Facebook-Fanpages gelten ergänzend die AGB/Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien-Bestimmungen von Facebook (https://www.facebook.com/legal/terms). Für die Gestaltung von Instagram-Auftritten gelten ergänzend die die AGB/Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien-Bestimmungen von Instagram (www.facebook.com/help/instagram/478745558852511). Für die Gestaltung von Google My Business-Einträgen gelten ergänzend die die AGB/Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien-Bestimmungen von Google (https://www.google.com/intl/de_ALL/+/policy/pages-services.html).

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und AGB gelten, soweit diese nicht nur projektspezifisch sind, für alle Rechtsbeziehungen zwischen WIN Media und dem Kunden und unterliegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch auch bei allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen WIN Media und dem Kunden und der jeweils aktuellsten Fassung.

Alle Formen von Zusatzvereinbarungen – sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit – bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Genehmigung durch die WIN Media.

2. Leistungsbereich
Das Leistungsangebot der WIN Media umfasst diverse Medienleistungen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Websites, Fanpages, Verwaltung der Businessdaten sowie Fan- und Werbeartikel. Zu den Leistungen zählen im Einzelnen:

  • Domainregistrierung im Auftrag des Kunden
  • Gestaltung und Erstellung von Websites für den Kunden
  • Gestaltung und Erstellung von Fanpages auf diversen Social-Media-Plattformen
  • Gestaltung und Herstellung von Fan- und Werbeartikel
  • Verwaltung der Businessdaten auf diversen Plattformen (Online Manager)
  • Technischer Support und Hilfestellung sowie Änderungen auf den Websites, Fanpages etc. des Kunden
  • Bereitstellung eines Kundenzugangs zur eigenen Bearbeitung der erstellten Produkte
  • Bereitstellung einer Kunden-E-Mail-Adresse
  • Gestaltung und Herstellung von Printprodukten (zB Flyer, Visitenkarten, etc.)

Die WIN Media erstellt für die Gestaltung der Website des Kunden unter Berücksichtigung der Kundenwünsche maximal zwei Entwürfe/Konzepte her, von denen ein Entwurf/Konzept vom Kunden zur Erstellung und Freischaltung vom Kunden freigegeben werden muss. Erteilt der Kunde die Freischaltung nicht oder äußert sich nicht binnen 14 Tagen, so ist WIN Media berechtigt, für die erstellten Entwürfe/Konzepte eine angemessene Vergütung im Sinne des § 1168 ABGB zu verlangen.

3. Vetragsabschluss
Der konkrete Umfang der vom Kunden bestellten Leistungen/Produkte ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuellen Fassung der Leistungsbeschreibung und des konkret auf den Kunden zugeschnittenen Anbots. Die WIN Media vermerkt auf dem Anbot die Dauer der Gültigkeit des Anbots. Ist auf dem Anbot keine Bindungsfrist der WIN Media angegeben, so ist die WIN Media 14 Tage an ihr Anbot gebunden.

Sind bereits vom Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen/Lieferungen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen für die WIN Media nicht durchführbar, so ist WIN Media berechtigt binnen vier Wochen ab Vertragsabschluss bzw. ab Annahme des Anbots durch den Kunden den Auftrag abzulehnen.

Zusatzaufträge kommen ausschließlich nur durch schriftliche Bestätigung der WIN Media zustande.

Vertragsabschluss bei Onlinegeschäften:
Die im Online-Angebot der WIN Media enthaltenen Leistungen und Lieferungen stellen keine verbindlichen Anbote dar, sondern dienen nur zur Abgabe eines Anbots durch den Kunden. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme der WIN Media zustande. Eine bloße Bestätigung über den Erhalt des Anbots, stellt keine Annahme durch die WIN Media dar.

Social-Media-Kanäle:
Die WIN Media weist daraufhin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (zB Facebook, Instagram, etc.) und Google-Werbeanzeigen es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen oder Werbeauftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Auch sind die Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte oder Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es wird zwar im Falle einer Beschwerde eines Nutzers das Recht zur Rechtfertigung eingeräumt, doch erfolgt trotzdem die sofortige Entfernung des Inhalts. Die Wiedererlangung kann einige Zeit in Anspruch nehmen und für ihre Durchsetzung kann WIN Media keine Garantie übernehmen. Die WIN Media übernimmt ferner aus den genannten Gründen keine Garantie dafür, dass Werbeanzeigen und Werbeauftritte jederzeit auf den Social-Media-Kanälen abrufbar sind.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflichten des Kunden
Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag der WIN Media mit dem jeweiligen Kunden, der Auftragsbestätigung durch die WIN Media oder aus der Leistungsbeschreibung in einem allfällig erstellten Briefingprotokoll. Nachträgliche Leistungsänderungen müssen durch die WIN Media schriftlich bestätigt werden. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (zB Websites, Kataloge, o. Ä.) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. WIN Media leistet ausschließlich gegenüber Konsumenten Gewähr für öffentliche Äußerungen durch die WIN Media, außer WIN Media hatte von den öffentlichen Äußerungen keine Kenntnis, musste davon keine Kenntnis haben oder diese Äußerungen wurden bereits vor Vertragsabschluss richtiggestellt oder aber der Vertragsabschluss war durch diese Äußerungen nicht beeinflusst.

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung in Hinblick auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Diese Überprüfung betrifft die Angaben sämtlicher vom Kunden zur Verfügung gestellter Daten, die Überprüfung von (Vor-)Entwürfen, Skizzen, Probedrucken, Reinzeichnungen, Kopien, elektronische Dateien, o. Ä. Dem Kunden steht für die Genehmigung ab Zustellung eine Frist von 14 Tagen zur Verfügung. Gibt der Kunden innerhalb der Frist keine Rückäußerung bekannt, gelten die zu überprüfenden Unterlagen/Dateien/etc. als genehmigt.

Nach Erteilung des Auftrags sind sämtliche Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich und mit schriftlicher Bestätigung über das Einverständnis der WIN Media möglich.

Es gilt die am Bestellschein, dem Anbot, der Auftragsbestätigung oder die auf der Rechnung angegebene Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Und im Anschluss daran wiederum für ein Jahr, etc.

Auftragsabwicklung
WIN Media schuldet bei der Ausführung ihrer Leistung – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende fachgerechte Ausführung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat WIN Media bei der Ausführung der Leistung Gestaltungsfreiheit. WIN Media ist darüber hinaus auch berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen fachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung/Besorgungsgehilfe). Dabei ist WIN Media berechtigt, sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Kunden und/oder auf Rechnung im Namen des Kunden eine Fremdleistung zu beauftragen. WIN Media wird Fremdleister/Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

Schließt WIN Media in eigenem Namen und/oder auf eigene Rechnung einen Vertrag mit einem Dritten ab, so erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Kunden (zB zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung). Bei vereinbarten Fremdleistungen ist WIN Media selbst daher nicht zur Erbringung der konkreten Leistung verpflichtet.

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit mit WIN Media hinausgehen, hat der Kunde selbst einzutreten.

Domainregistrierung: Soweit die Leistung von WIN Media die Registrierung von Domains im Namen des Kunden beinhaltet, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers. WIN Media schuldet bei der Registrierung lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch WIN Media nicht beeinflussbare Faktoren abhängt.

Hosting: Soweit die Leistung von WIN Media das Hosting von Programmen oder Daten beinhaltet, schuldet WIN Media keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, außer es ist schriftlich mit der WIN Media etwas anderes vereinbart.

Suchmaschinenoptimierung: Soweit die Leistungen der WIN Media Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet WIN Media lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele.

Service- und Wartung: Soweit die Leistung der WIN Media Service- und Wartungsleistungen beinhaltet, schuldet sie keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.

Datensicherung: Der Kunde ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch WIN Media, verantwortlich.

Remote-Monitoring: Soweit WIN Media zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Kunden einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet WIN Media für die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme nicht.

Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services: Soweit die Leistungen der WIN Media die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten des Kunden oder Dritter beinhaltet, schuldet WIN Media nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.

Zudem schuldet WIN Media lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.

Cross-Browser-Kompatibilität: Soweit die Leistungen von WIN Media die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 10% aufweisen.

Druck: Soweit die Leistungen von WIN Media die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Kunde Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen der WIN Media entsprechen.

Der Kunde hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden.

Korrekturabzüge werden dem Kunden nur nach Vereinbarung vorgelegt. WIN Media ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.

Leistungs-/Lieferungszeitpunkt
Bei teilbaren Leistungen ist die WIN Media berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde hat alle bei WIN Media bestellten Lieferungen fristgerecht abzuholen.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr, ist WIN Media berechtigt jährliche Preisanpassungen vorzunehmen (Indexanpassung, Anpassung an geänderte Abgaben, Steuern, etc.).

Greift der Kunde eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von WIN Media ein und nimmt Änderungen vor, haftet er für die dadurch entstehenden Mehrleistungen von WIN Media.

Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet der WIN Media zeitgerecht alle von der WIN Media angeforderten Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung/Lieferung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet die WIN Media über alle Umstände, die für den Auftrag relevant sind, rechtzeitig zu informieren, auch, wenn diese Umstände erst während der Vertragslaufzeit relevant bzw. bekannt werden. Der Kunde hat für den Aufwand und die dadurch entstehenden Mehrkosten bzw. Verzögerungen der WIN Media einzustehen. Darüber hinaus hat er die WIN Media diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche der WIN Media von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Fotos, Logos, etc. frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent, Kennzeichen- oder sonstigen Rechte, sind. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde. Der Kunde hat die WIN Media im Falle der Inanspruchnahme Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Kunde ist diesbezüglich auch verpflichtet die der WIN Media dadurch entstehenden Kosten durch rechtsanwaltliche Vertretung zu übernehmen und die WIN Media in einem daraus resultierenden Gerichtsverfahren bestmöglich zu unterstützen.

Die WIN Media ist jedoch verpflichtet den Kunden unverzüglich nach dem Aufkommen von Bedenken hinsichtlich etwaiger Rechtsverletzungen durch den Kunden bzw. durch sie zu informieren.

Befindet sich der Kunde mit dem ihm obliegenden Verpflichtungen, insbesondere mit Mitwirkungspflichten oder mit Zahlungsverpflichtungen, länger als 14 Tage in Verzug, hat die WIN Media ebenfalls die Möglichkeit unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und alle bisher geleisteten Leistungen/Lieferungen in Rechnung zu stellen sowie Inhalte auf der einer etwaig bestehenden Website, Fanpage, o. Ä., zu sperren bzw. offline zu stellen.

5. Rechte auf das Endprodukt
Der Kunde hat das Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, jedoch hat er kein Recht auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistung notwendigen – nicht von ihm zur Verfügung gestellten – Unterlagen, Entwürfe, Skizzen, etc. Darüber hinaus trifft die WIN Media keine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Arbeitsbehelfe.

6. Zahlung
Fälligkeit der Leistung/Zahlbarkeit/Aconto/Teilleistung

Die Rechnungen der WIN Media sind ohne Abzug ab Rechnungslegung fällig. Wurde nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen bei Online-Geschäften mit der Bestellung und sonst binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Übergabe/Versand erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Bei der Erstellung von Website, Fanpages, etc. wird mit der Onlinestellung des Inhalts ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung zugewartet.

Später vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

WIN Media ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.

WIN Media ist berechtigt auch Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

7. Kündigung/Ungerechtfertigter Rücktritt/Vorzeitige Auflösung
Kündigung
Die Kündigung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen.

Verträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres kündbar. Die einmonatige Kündigungsfrist ist notwendig, um auch die an den Auftrag gekoppelten Verträge mit Subunternehmern und Lieferanten kündigen zu können.

Ungerechtfertigter Rücktritt des Unternehmers (B2B)
Tritt ein Unternehmer vom Vertrag mit WIN Media ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden der WIN Media vom Vertrag ganz oder teilweise zurück, gebührt der WIN Media trotzdem das vereinbarte Entgelt. Die dadurch der WIN Media entstandenen Ersparnisse werden dabei angerechnet. Das Gleiche gilt, wenn WIN Media aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Grund zurücktritt.

Vorzeitige Auflösung
WIN Media ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

  • Die Durchführung des Auftrages aus technischen oder Wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist;
  • Die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • Der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung unter einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag (zB Verletzung der Mitwirkungspflichten), verstößt;
  • Hinsichtlich der Bonität des Kunden berechtigte Bedenken bestehen;
  • Der Kunde trotz Aufforderung keine Vorauszahlung leistet;

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund, vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn WIN Media fortgesetzt, trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen, zumindest aber 14-tägigen, Nachfrist gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt.

8. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge der WIN Media sind unverbindlich, außer es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch gegenüber Konsumenten, wenn vorher auf dessen Unverbindlichkeit hingewiesen wurde.

9. Entgelt/Preise
Sämtliche Preise verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer, die 20% beträgt und in jedem Fall gilt.

10. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges eines Kunden werden bei Verträgen mit einem Unternehmer gesetzliche Verzugszinsen im Sinne des § 456 UGB (9,2% über dem Basiszinssatz pro Jahr) verrechnet. Handelt es sich um einen Vertrag mit einem Konsumenten, werden Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr verrechnet. Darüber hinaus hat der Kunde alle mit der Eintreibung der Zahlung verbunden Kosten zu tragen.

Nach erfolgloser Mahnung durch die WIN Media unter Setzung einer mindestens 14-tägigen Nachfrist, ist die WIN Media berechtigt sämtliche Verträge, die mit dem Kunden bestehen, bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht erbrachter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen vorübergehend einstellen.

Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Mahnung samt Setzung einer weiteren Nachfrist in Höhe von mindestens 14 Tagen, kann die WIN Media vom Vertrag zurücktreten, bereits bezahlte Leistungen einstellen sowie Websites/Fanpages/etc. offline stellen.

Die WIN Media ist trotzdem berechtigt auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage beim zuständigen Gericht einzureichen.

11. Eigentumsvorbehalt
Es gilt ein Eigentumsvorbehalt der WIN Media an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung samt aller bereits fällig gewordenen Zinsen als vereinbart.

Im Falle des Verzugs des Kunden, ist WIN Media berechtigt ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Kunde stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch die WIN Media zu.

12. Gewährleistung/Garantie/Haftung
Gewährleistung
Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zur Gewährleistungsregress auf 12 Monate beschränkt bzw. bei gebrauchten Waren zur Gänze ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Unternehmer auch in den ersten 6 Monaten ab Übergabe zu beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand (B2B).

Bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.

Rügeverpflichtung des Unternehmers: Der Unternehmer hat nach Übergabe und nach Annahme die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich anzunehmen oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich bekanntzugeben. Im Falle einer Zwischenabnahme durch WIN Media kann die Weiterarbeit durch WIN Media erst nach erfolgter Zwischenannahme erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Unternehmer abgenommen. Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist aufkommen, jedoch innerhalb der Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadenersatzfristen auftreten, hat der Unternehmer binnen 14 Tagen nach Bekanntwerden der WIN Media schriftlich bekanntzugeben.

Sämtliche Mängel oder Schäden unterliegen der Rügeverpflichtung.

Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge durch den Unternehmer ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung von anderen Haftungsregelungen inklusive Regressansprüchen des Unternehmers, ausgeschlossen.

Für Konsumenten gelten die unabdingbaren Bestimmungen der Gewährleistung gemäß den §§ 922 ff ABGB.

Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft mit einem Konsumenten und um gebrauchte Waren, wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt.

Haftung
Bei Versand von Waren an Unternehmer geht mit Übergabe an das Transportunternehmen die Gefahr auf den Kunden über. Der Versand erfolgt grundsätzlich nicht versichert, außer es wurde schriftlich mit WIN Media der Abschluss einer Transportversicherung vereinbart.

Von den nachstehenden Haftungseinschränkungen bzw. Haftungsausschlüssen sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund anderer nicht dispositiver Bestimmungen ausgenommen.

Rechtsgeschäfte mit Unternehmern (B2B):

In Fällen leichter oder schlicht grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, ausgenommen sind Personenschäden. Nicht relevant ist dabei, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschlüssen oder um Schäden wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung, handelt. Das Vorliegen krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Soweit die WIN Media die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt hat, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter.

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die WIN Media hat auch innerhalb der ersten 10 Jahre ab Übergabe, der Unternehmer die Beweislast für das Verschulden der WIN Media zu übernehmen.

Schadenersatzansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach drei Jahren ab Vertragsabschluss.

Rechtsgeschäfte mit Konsumenten (B2C):

In Fällen leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, ausgenommen sind Personenschäden. Soweit die WIN Media die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt hat, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter.

Haftung für Ansprüche, die aufgrund der von WIN Media erbrachten Leistungen, gegen den Kunden entstehen

Die Haftung für Ansprüche, die aufgrund der von WIN Media erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden (zB Werbemaßnahmen, Werbekampagnen, etc.) ist ausgeschlossen, sofern die WIN Media ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche Hinweispflicht für sie nicht erkennbar war. Leichte Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die WIN Media keine Haftung für die dem Kunden entstehenden Rechtsberatungs- & Prozesskosten oder Kosten für die Urteilsveröffentlichung oder andere Schadenersatzforderungen übernimmt. Der Kunde hat die WIN Media diesbezüglich schad-& klaglos zu halten.

Garantie
Verfügen Leistungsteile der WIN Media über eine von einem Dritten gewährte Garantie, so sind die Garantieansprüche direkt gegen den Dritten geltend zu machen.

Wird nicht ausdrücklich eine Garantiezusage durch WIN Media zugesagt, so gilt keine Garantie als vereinbart.

13. Konzept und Ideenschutz
Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen der WIN Media, einschließlich sämtlicher Präsentationen, Entwürfen, Skizzen, Konzepten, Negative, etc, aber auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der WIN Media und können zu jeder Zeit von der WIN Media zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Entgelts/Honorars sämtliche vereinbarten Rechte. Der Erwerb der vereinbarten Rechte setzt jedenfalls die vollständige Bezahlung der Leistung voraus.

Soweit die Leistungen der WIN Media urheberrechtlich geschützt sind, sind Änderungen daran nur mit ausdrücklicher Zustimmung der WIN Media zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen, die über die vereinbarte Nutzung hinaus geht, ist ebenfalls die ausdrückliche Zustimmung der WIN Media notwendig. Dafür steht der WIN Media eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Lieferungen/Leistungen der WIN Media nach Ende der Vertragslaufzeit, für die WIN Media konzeptionelle oder gestalterische Vorlage/Skizzen erarbeitet hat, ist unabhängig davon, ob diese Leistung/Lieferung urheberrechtlich geschützt ist, ebenfalls die schriftliche Zustimmung der WIN Media einzuholen.

Die Nutzung der von WIN Media zur Verfügung gestellter Inhalte (zB Inhalt einer Website: Texte, Fotos, Grafiken, etc) darf ausschließlich zur Bereitstellung auf diesen Websites/Fanpages/etc und unter Einhaltung der in den AGB festgehaltenen Pflichten erfolgen. Der Kunde hat seine Zugangsdaten ordnungsgemäß zu verwahren, damit Dritten kein Zugriff auf die CMS-Applikation ermöglicht wird. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, Veränderungen an der CMS-Applikation vorzunehmen. Darüber hinaus ist es dem Kunden untersagt, Änderungen an den über die CMS-Applikation generierten Websites vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht ausdrücklich über bestehende Funktionen der CMS-Applikation erlaubt sind. Nach Auftragserteilung wird eine Website/Fanpage/etc erstellt. Inhalte sind entsprechend den Mitwirkungspflichten bereitzustellen und in der Folge – wenn nichts anderes vereinbart wurde – vom Kunden zu warten.

Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich. Die WIN Media ist berechtigt bedenkliche Inhalte abzulehnen.

Der Kunde haftet der WIN Media für jede widerrechtliche Nutzung in der Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Darüber hinaus steht der WIN Media Schadenersatz in der Höhe des angemessenen Honorars im Sinne des UrhG zu. Sämtliche weiteren Ansprüche gem. UrhG bleiben davon unberührt.

Die WIN Media ist berechtigt, auf allen Websites/Fanpages/Werbeartikel/etc auf die WIN Media und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hiefür ein Entgelt zusteht.

Die WIN Media ist berechtigt – vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs des Kunden – auf eigenen Werbeträgern bzw. der eigenen Website, mit Namen und Logo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der WIN Media und dem Kunden, unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz der WIN Media.

Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag mit WIN Media stammenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz der WIN Media sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen, ist die WIN Media berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen Bezug genommen wird, beziehen sich die gewählten Bezeichnungen auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen, ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

15. Datenschutz/Geheimhaltung
Es gilt die Datenschutzerklärung der WIN Media:

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der in seiner Bestellung angeführten personenbezogenen Daten durch WIN Media, sowie deren Verwendung in anderen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zu Zwecken der Zusendung von Werbebeiträgen, Informationsblättern, Veranstaltungseinladungen und Publikationen. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, vom Vertragspartner erlangte vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiter zu geben.

WIN Media verpflichtet sich, von Kunden erhaltene Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung/Lieferung zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um im Rahmen der technischen Möglichkeiten und wirtschaftlich vertretbar sicherzustellen, dass Daten vor Zerstörung oder Verlust geschützt sind, dass ihre Verwendung ausschließlich im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages erfolgt und dass die Daten Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die von WIN Media gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten.

WIN Media wird die zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch den Vertrag oder durch Einwilligung des Kunden oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecke verarbeiten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.

Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die der Kunde über das Internet bekannt gibt, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. WIN Media übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von WIN Media verursachten Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (zB Hackangriff auf Email-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen). WIN Media verpflichtet sich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Bestimmung der DSGVO auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

Eine Weitergabe der Daten des Kunden von WIN Media, abgesehen von der Weitergabe an zur Vertragsabwicklung notwendiger Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, etc ist nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. mit Einwilligung des Kunden zulässig.

Der Kunde ist berechtigt, die Daten von WIN Media zum Zwecke der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal 30 Jahre nach Auflösung/Abschluss des Vertragsverhältnisses aufzubewahren.

Der Kunde hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über WIN Media, deren andere Kunden, andere Projekte, o. Ä., geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst behalten bzw. verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über das Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 60.000,00 pro Verstoß zu bezahlen.

16. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Änderungen dieser Schriftformbestimmung, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Diesfalls tritt eine angemessene Regelung in Kraft, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicher Weise gewollt hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.

Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.

Laxenburg, im Februar 2021