Barrierefreie Websites: Rechtliche Vorgaben und technische Standards
Die digitale Inklusion steht im Mittelpunkt der europäischen Gesetzgebung, die ab 2025 verbindliche Vorgaben für die Barrierefreiheit von Websites vorsieht. Mit dem European Accessibility Act (EAA) und dessen nationalen Umsetzungen wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland oder dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Diese Regularien zielen nicht nur auf die Einhaltung gesetzlicher Pflichten ab, sondern fördern auch eine breitere Nutzerbasis und verbessern die allgemeine Benutzererfahrung.
Rechtsgrundlagen und gesetzliche Verpflichtungen
Der European Accessibility Act (EAA) als europäische Richtlinie
Der European Accessibility Act (EAA), verabschiedet im Jahr 2019, bildet die Grundlage für die Harmonisierung von Barrierefreiheitsstandards in der Europäischen Union. Die Richtlinie (EU) 2019/882 verpflichtet Mitgliedsstaaten, bis zum 28. Juni 2022 nationale Gesetze zu erlassen, die ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden sind. Der EAA betrifft sowohl physische Produkte wie Computer, E-Book-Reader und Selbstbedienungsterminals als auch digitale Dienstleistungen, darunter Online-Shops, Bankdienstleistungen und Telekommunikation.
Zentrales Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung für die Teilhabe aller Bürger gilt. Die Richtlinie definiert klare Anforderungen an die Zugänglichkeit digitaler Inhalte, die sich am Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA orientieren. Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren Sanktionen wie Bußgelder bis zu 80.000 EUR in Österreich oder 100.000 EUR in Deutschland.
Nationale Umsetzungen: BFSG und BaFG
In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, während Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) eingeführt hat. Beide Gesetze verpflichten Unternehmen, deren Dienstleistungen sich an Endverbraucher richten, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.
Ein zentrales Element der nationalen Gesetze ist die Erklärung zur Barrierefreiheit, die auf jeder Website veröffentlicht werden muss. Diese dokumentiert den aktuellen Stand der Umsetzung, listet nicht barrierefreie Bereiche auf und bietet Nutzern eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren.

Technische Anforderungen und Standards
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Die WCAG 2.1 bilden den internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte und sind in die europäische Norm EN 301 549 integriert. Die Richtlinien unterteilen die Barrierefreiheit in drei Konformitätsstufen:
- Stufe A: Grundlegende Anforderungen wie alternative Texte für Bilder und Tastaturnavigation.
- Stufe AA: Erweiterte Vorgaben, darunter ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen.
- Stufe AAA: Höchste Anforderungen, etwa die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Für die meisten Websites gilt Stufe AA als Mindeststandard, da sie einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Umsetzbarkeit und Nutzerfreundlichkeit darstellt.
Spezifische Umsetzungsbeispiele
- Alternativtexte für Bilder: Alle visuellen Elemente müssen mit beschreibenden Texten versehen sein, die von Screenreadern erfasst werden.
- Kontrastverhältnisse: Text und Hintergrund müssen einen Mindestkontrast von 4,5:1 aufweisen, um Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein, um Nutzern mit motorischen Einschränkungen entgegenzukommen.
- Untertitel und Transkripte: Audiovisuelle Inhalte benötigen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte für gehörlose und schwerhörige Nutzer.
Weitere zentrale technische Maßnahmen
Alternativtexte und semantische Strukturierung:
- Jedes Bild benötigt einen präzisen Alt-Text, der den Inhalt für Screenreader beschreibt.
- HTML-Elemente wie <header>, <nav> und <footer> verbessern die Navigation für assistive Technologien.
Farbkontraste und Lesbarkeit:
- Texte müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen (Ausnahme: große Schrift mit 3:1).
- Farben dürfen nicht allein zur Informationsvermittlung genutzt werden (z. B. Fehlermeldungen).
Tastaturbedienbarkeit:
- Alle interaktiven Elemente (Buttons, Formulare, Menüs) müssen ohne Maus bedienbar sein.
- Fokus-Indikatoren (z. B. sichtbare Umrandungen) helfen bei der Orientierung.
Responsives Design:
- Inhalte müssen auf allen Geräten (Mobile, Desktop) konsistent dargestellt werden.
- Flexible Layouts ermöglichen Textvergrößerung ohne Layoutbrüche.
Multimedia-Barrierefreiheit:
- Videos benötigen Untertitel und Transkripte.
- Audiodateien erfordern Textalternativen.
Betroffene Unternehmen und Branchen
Die gesetzlichen Vorgaben betreffen primär Unternehmen des B2C-Bereichs, darunter:
- Online-Handel: Webshops und Marktplätze müssen Bestellprozesse und Produktinformationen barrierefrei gestalten.
- Finanzdienstleister: Online-Banking und Zahlungsterminals müssen für alle Nutzer zugänglich sein.
- Telekommunikation: Webseiten von Mobilfunkanbietern und Internetdienstleistern unterliegen den Anforderungen.
- Transportwesen: Buchungsportale für Flüge, Bahn- oder Busreisen müssen barrierearm sein.
- und viele mehr.
Ausnahmen gelten für reine Informationsseiten ohne interaktive Elemente sowie für private Blogs ohne kommerzielle Absicht.
Öffentlicher Sektor und Sonderregelungen
Öffentliche Einrichtungen sind bereits seit 2020 verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Für sie gelten strengere Fristen, und Dokumente, die nach September 2018 veröffentlicht wurden, müssen ebenfalls zugänglich sein.
Umsetzungsfristen und Übergangsregelungen
Stichtag 28. Juni 2025
Ab diesem Datum müssen neu veröffentlichte digitale Produkte und Dienstleistungen vollständig barrierefrei sein.
Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2030, sofern keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen – wie die Einführung neuer Funktionen oder die Neustrukturierung von Menüs – erfordern jedoch eine sofortige Anpassung an die Standards.
Unternehmen müssen einen Barrierefreiheit-Check durchführen, um Schwachstellen zu identifizieren, und einen Maßnahmenplan zur schrittweisen Umsetzung erstellen. Die fortlaufende Überprüfung und Anpassung sind entscheidend, da Barrierefreiheit als dynamischer Prozess verstanden wird.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Rechtliche Sanktionen
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können je nach Land zu Bußgeldern von bis zu 100.000 EUR führen. In extremen Fällen droht die Stilllegung nicht konformer Angebote. Zudem können Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, wenn ihre digitalen Dienstleistungen nicht den Standards entsprechen.
Reputationsrisiken und Marktnachteile
Neben finanziellen Strafen birgt die Nichtumsetzung erhebliche Imageverluste. Studien zeigen, dass nur 10 % der Unternehmenswebsites derzeit die Anforderungen erfüllen, was einen dringenden Handlungsbedarf unterstreicht. Barrierefreiheit wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil, da sie eine größere Zielgruppe anspricht und die Kundenzufriedenheit steigert.
Checkliste für barrierefreie Websites: So gestalten Sie Ihre Website zugänglich für alle
Eine barrierefreie Website zu erstellen, ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine Möglichkeit, Ihre Reichweite zu vergrößern und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit dieser Checkliste erhalten Sie konkrete Tipps, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und sicherzustellen, dass sie für alle Nutzer zugänglich ist.
- Eindeutigkeit und Verständlichkeit gewährleisten
- Einfache Sprache verwenden: Formulieren Sie Texte klar und verständlich. Vermeiden Sie unnötig komplexe Fachbegriffe oder erklären Sie diese, falls sie unverzichtbar sind. Achten Sie darauf, dass die Sprache der Website im Quellcode korrekt angegeben ist, damit Screenreader die Inhalte richtig vorlesen können.
- Formulare klar beschriften: Jedes Eingabefeld sollte ein eindeutiges Label haben, das erklärt, welche Informationen erwartet werden. Platzieren Sie die Beschriftungen über oder neben den Feldern, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Komplexität reduzieren und Inhalte strukturieren
- Logische Gliederung: Nutzen Sie Überschriften (H1, H2, H3) und Listen, um Ihre Inhalte übersichtlich zu strukturieren. Das hilft nicht nur den Nutzern, sondern auch Suchmaschinen, die Inhalte besser zu erfassen.
- Konsistente Navigation: Achten Sie darauf, dass die Navigation auf allen Seiten einheitlich ist. Elemente mit gleicher Funktion sollten immer gleich aussehen und sich gleich verhalten.
- Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
- Tastaturnavigation testen: Prüfen Sie, ob Ihre Website vollständig mit der Tastatur bedienbar ist. Nutzer mit motorischen Einschränkungen sind oft darauf angewiesen. Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente wie Links, Buttons und Formulare über die Tabulator-Taste erreichbar sind.
- Fokus-Indikatoren einbinden: Wenn Nutzer mit der Tastatur navigieren, sollte deutlich sichtbar sein, welches Element gerade aktiv ist. Ein gut sichtbarer Fokus-Indikator erleichtert die Orientierung.
- Visuelle Gestaltung und Kontraste optimieren
- Kontraste prüfen: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sollte ausreichend hoch sein. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) empfehlen ein Verhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schriftarten.
- Skalierbarkeit ermöglichen: Ihre Website sollte so gestaltet sein, dass Nutzer den Text auf bis zu 200 % vergrößern können, ohne dass Inhalte verloren gehen oder die Funktionalität beeinträchtigt wird.
- Medieninhalte zugänglich machen
- Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild sollte einen präzisen Alternativtext (Alt-Tag) haben, der den Inhalt beschreibt. Das ist besonders wichtig für Nutzer, die Screenreader verwenden.
- Untertitel und Transkripte bereitstellen: Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, und Audioinhalte sollten Transkripte haben, um sie für gehörlose oder schwerhörige Nutzer zugänglich zu machen.
- Mediensteuerung anbieten: Stellen Sie sicher, dass Nutzer Videos und Audios pausieren, stoppen oder die Lautstärke anpassen können. Diese Steuerelemente sollten über die Tastatur bedienbar sein.
Vorteile barrierefreier Websites
Erweiterte Zielgruppenerschließung
Durch Barrierefreiheit erreichen Unternehmen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die potenziell auf barrierefreie Angebote angewiesen sind.
Verbesserte SEO und Nutzererfahrung
Barrierefreie Websites weisen oft eine bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO) auf, da klare Strukturen und alternative Texte auch von Crawlern besser erfasst werden. Zudem profitieren alle Nutzer von intuitiver Navigation und leserfreundlichem Design.
Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit
Die frühzeitige Umsetzung der Vorgaben minimiert rechtliche Risiken und stellt sicher, dass Unternehmen langfristig am digitalen Markt bestehen können. Investitionen in Barrierefreiheit sind somit auch strategische Zukunftssicherung.
Barrierefreiheit als integraler Bestandteil der Digitalstrategie
Die ab 2025 geltenden Vorgaben zur Barrierefreiheit markieren einen Paradigmenwechsel in der Gestaltung digitaler Angebote. Unternehmen, die die WCAG 2.1 AA-Standards umsetzen, positionieren sich nicht nur gesetzeskonform, sondern erschließen neue Märkte und stärken ihre Reputation. Die Integration von Barrierefreiheit in Entwicklungsprozesse erfordert zwar initialen Aufwand, zahlt sich jedoch durch verbesserte Nutzerbindung und reduzierte Risiken aus.
Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern ein grundlegendes Qualitätsmerkmal einer inklusiven Digitalgesellschaft.
Kostenlose Tools wie WAVE und Google Lighthouse für den Barrierefreiheitstest
Neben den offiziellen Tests gibt es zahlreiche kostenlose Tools, die Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit helfen. Zwei der bekanntesten und benutzerfreundlichsten Werkzeuge sind WAVE und Google Lighthouse.
WAVE
WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) ist ein Online-Tool, mit dem Sie eine schnelle Analyse Ihrer Website durchführen können. Es hebt potenzielle Barrieren wie fehlende Alt-Texte, unzureichende Kontraste und Probleme in der Strukturierung der Inhalte hervor.
WAVE liefert Ihnen eine visuelle Übersicht über die Barrierefreiheitsprobleme und zeigt direkt auf der Website an, wo Verbesserungen notwendig sind. Es ist besonders nützlich, um erste Einblicke zu erhalten und grundlegende Fehler zu beheben.
Google Lighthouse
Google Lighthouse ist ein kostenloses Tool, das in den Chrome DevTools integriert ist. Es ermöglicht Ihnen, Ihre Website auf verschiedene Aspekte, einschließlich der Barrierefreiheit, zu testen. Google Lighthouse erstellt einen detaillierten Bericht über die Barrierefreiheitsprobleme und bietet konkrete Vorschläge zur Verbesserung.
Neben Aspekten wie Kontrast und Alternativtexten prüft es auch die Tastaturbedienbarkeit und die Zugänglichkeit interaktiver Elemente.
Beide Tools sind einfach zu bedienen und bieten eine Vielzahl an Informationen, die Sie dabei unterstützen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Zusätzlich gibt es für Entwickler auch Möglichkeiten, wie axe (Chrome Extension), um in den DevTools weitere Checks abrufen zu können.
Der Vorteil: Sie können jederzeit einen Test durchführen und so den Fortschritt bei der Optimierung der Barrierefreiheit Ihrer Website überwachen. Diese regelmäßigen Tests sind entscheidend, um ein hohes Niveau der Zugänglichkeit sicherzustellen und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Nützliche WordPress-Plugins für Barrierefreiheit
Die Umsetzung einer barrierefreien Website kann mit den richtigen Tools auf den ersten Blick deutlich vereinfacht werden. Hier sind einige WordPress-Plugins:
Mit diesen Schritten und Tools sind Sie gerüstet, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten und ein positives Nutzererlebnis für alle zu gewährleisten.
Doch alle sogenannten Overlay-Tools bergen auch Gefahren. Denn Menschen, die auf solche Maßnahmen angewiesen sind, verwenden oft schon ihre eigenen Tools, damit sie Webseiten besser ansehen können. Genauso das kann dazu führen, dass es einen Konflikt mit zusätzlichen Overlay-Tools gibt und dazu führen, dass die Inhalte erst recht nicht lesbar sind. Also nutzt diese nur, wenn es nicht anders geht.
Falls du eine neue Seite benötigst, die die Kriterien erfüllt, lass uns über deine Anforderungen sprechen.
WP Accessibility: Dieses Plugin hilft bei der Umsetzung grundlegender Barrierefreiheitsfunktionen, wie der Hinzufügung von Skip-Links und der Anpassung von Kontrasten und Schriftgrößen. Es überprüft auch automatisch, ob Bilder mit Alternativtexten versehen sind.

Accessible Widget: Dieses Plugin verbessert die Zugänglichkeit von Widgets, indem es Überschriften und Links für Screenreader optimiert und die Schriftgröße anpassbar macht.
One Click Accessibility: Mit diesem Plugin können Nutzer die Darstellung Ihrer Website individuell anpassen, z. B. durch das Ändern von Kontrasten oder Schriftgrößen. Es fügt auch Skip-Links hinzu, um die Tastaturnavigation zu erleichtern.

UserWay Accessibility Widget: Dieses Plugin bietet eine Vielzahl von Funktionen, darunter Kontrasteinstellungen, Textgrößenanpassungen und einen Screenreader-Modus. Es arbeitet automatisch und in Echtzeit, um die Barrierefreiheit Ihrer Website sicherzustellen.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Nutzen Sie regelmäßig Tests, Tools und Checklisten, um Ihre Website zu überprüfen und zu verbessern. Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als Web-Agentur gerne zur Seite. Gemeinsam können wir ein inklusives Online-Erlebnis schaffen, das für alle Nutzer zugänglich ist.